Unsere Klinik ist als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und ist ein privates Krankenhaus.
Sie ist vom Verband derPrivaten Krankenversicherung e.V. PKV anerkannt und wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK /allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt. Sie ist als Privatklinik nach §30 GewO konzessioniert und gilt als privates Krankenhaus.
Vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ist unsere Klinik anerkannt als Krankenhaus im Sinne des § 7 Abs. 2 BVO. Diese Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.
Notwendig zur Aufnahme ist die Verordnung der Krankenhausbehandlung durch einen externen Arzt, die die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Bei Aufnahme zur stationären Krankenhausbehandlung bringen Sie bitte einen Einweisungsschein zur Krankenhausbehandlung Ihres behandelnden Arztes mit. Da jedoch einige Privatversicherungsverträge den Passus beinhalten, dass sich die Versicherung vor Krankenhausaufnahme die Prüfung der Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung in einer Psychosomatisch-Psychiatrisch-Psychotherapeutischen Klinik vorbehält, vergewissern Sie sich, wie Ihre Privatversicherung vertraglich gestaltet ist.
Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Einrichtungen.
Wir unterstützen Sie vollumfänglich dabei, alle Formalitäten zu regeln. Auf Wunsch prüfen wir gerne die Vertragsunterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung sowie die jeweilige Beihilfeverordnung auf individuelle Kostendeckung. In diesem Zusammenhang eruieren wir ebenfalls die Möglichkeit einer Direktabrechnung mit Ihren Kostenträgern.
Unsere Verwaltung sowie unsere Ärzte und Therapeuten sind Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthalts behilflich. Für einen möglichst zeitnahen Behandlungsbeginn übernehmen wir selbstverständlich auch die Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle.
Wenden Sie sich mit offenen Fragen jederzeit an uns – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung