Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freue uns, dass Sie sich für unser Behandlungsangebot interessieren. Anbei haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gefasst:
Die CuraMed Akutklinik Albstadt ist als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert, gilt als privates Krankenhaus und ist beihilfefähig. Ebenso ist sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anerkannt und wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Versicherungstarif und Beihilfeverordnung übernommen. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.
In unserem Haus werden ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen in den Bereichen Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt. Neben Privatversicherten und Beihilfeberechtigte nehmen wir auch Selbstzahler auf. Eine Aufnahme zur stationären Behandlung ist kurzfristig nach Voranmeldung möglich. Hierfür ist ein Einweisungsschein (Verordnung einer stationären Krankenhausbehandlung) erforderlich. In der Behandlung verfolgen wir ein individualisiertes Therapiekonzept. Alle Therapiepläne sind daher stets auf die Einzelperson zugeschnitten. Dabei orientieren wir uns an den jeweiligen Phasen der Erkrankung.
Wie wird eigentlich die Dringlichkeit einer stationären Behandlung bestimmt? Auf dieser Seite erfahren Sie mehr. Generell spielen hier drei Kriterien eine Rolle – nämlich die jeweilige Schwere der akuten psychischen, psychosomatischen und psychosozial-interaktionellen Problematik.
Wir behandeln Krankheitsbilder, bei denen
Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist in folgenden Fällen gegeben:
Bei Patienten, die für eine begrenzte Behandlungsphase unsere stationäre Hilfe benötigen und die wir anschließend wieder in Ihre ärztliche Betreuung zurück überweisen, informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Verlauf unserer Diagnostik und Behandlung, sofern Ihr Patient uns dazu die Vollmacht erteilt hat. Gerne erhalten wir auch Ihre Vorbefunde sowie Ihre individuellen Einschätzungen zu dem jeweiligen Patienten.
Für vertrauliche ärztliche Informationen bestätigen wir Ihnen die Wahrung der nötigen Vertraulichkeit im konsiliarischen Behandlungskontext. Dies ist für uns besonders wichtig bei Verdacht auf Suizidalität, Substanzmissbrauch und Selbstverletzung oder auch drohendem Verlust der Eigenkontrolle. Bei Fragen zu unserem Behandlungskonzept, zur Diagnostik oder zur Anmeldung einer stationären Behandlung nehmen Sie bitte gerne Kontakt mit uns auf.
Eine Aufnahme zur stationären Behandlung in unserem Haus ist kurzfristig nach Voranmeldung möglich. Zur stationären Aufnahme ist ein Einweisungsschein (Verordnung einer stationären Krankenhausbehandlung) erforderlich. Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer. Bitte beachten Sie, dass in unserer Klinik ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden.
Zu den Besonderheiten unserer Klinik zählt ein professionelles Schnittstellenmanagement. Mit ihm übernehmen wir für Sie auf Wunsch sämtliche Koordinationsleistungen – sowohl vor als auch während und nach Ihrem Aufenthalt bei uns.
Sie haben noch eine offene Frage zu unserer Klinik?
Nehmen Sie hier jederzeit Kontakt mit uns auf.