Gerne stehen wir Ihnen auch rund um das Thema Kostenübernahme zur Seite.
Generell ist unsere Klinik als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und ist damit ein privates Krankenhaus. Ebenso ist sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anerkannt, wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt und ist im Sinne des § 7 Abs. 1 BVO beihilfefähig. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.
Die Kosten einer stationären Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Versicherungstarif und Beihilfeverordnung übernommen. Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Einrichtungen.
Die Dringlichkeit für eine stationäre Behandlung ergibt sich aus der Schwere einer akuten psychischen, psychosomatischen oder psychosozial-interaktionellen Problematik. Behandelt werden Krankheitsbilder, bei welchen einer oder mehrere der folgenden Faktoren zutrifft:
Unsere Verwaltung sowie unsere Ärzte und Therapeuten assistieren Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthalts. Damit Ihnen schnell geholfen wird, übernehmen wir selbstverständlich auch die Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle.