Klinikstatus und Kostenübernahme

Gerne stehen wir Ihnen auch rund um das Thema Kostenübernahme zur Seite.

Generell ist unsere Klinik als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und ist damit ein privates Krankenhaus. Ebenso ist sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anerkannt, wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt und ist im Sinne des § 7 Abs. 1 BVO beihilfefähig. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.

Die Kosten einer stationären Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Versicherungstarif und Beihilfeverordnung übernommen. Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Einrichtungen.

Indikationen für eine stationäre Akutbehandlung/ Krankenhausbehandlung

Die Dringlichkeit für eine stationäre Behandlung ergibt sich aus der Schwere einer akuten psychischen, psychosomatischen oder psychosozial-interaktionellen Problematik. Behandelt werden Krankheitsbilder, bei welchen einer oder mehrere der folgenden Faktoren zutrifft:

  • Akute psychische/körperliche Instabilität
  • Stationär behandlungsbedürftige organische Komorbidität
  • Ambulante Behandlung reicht nicht mehr aus
  • Psychosoziale Konflikte erfordern eine problemlösungsorientierte Behandlung

Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist in folgenden Fällen gegeben:

  • Eine ambulante Therapie ist nicht ausreichend wirksam
  • Zustand verschlechtert sich akut
  • Besonderer Schwere der Erkrankung
  • Verdacht auf Selbstgefährdung
  • Drohende oder bestehende Chronifizierung
  • Gebotene Distanzierung aus einem belastenden privaten, sozialen oder beruflichen Umfeld

Ansprechpartner

Umgebung Akutklinik Albstadt

Unser Service für Sie

Unsere Verwaltung sowie unsere Ärzte und Therapeuten assistieren Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthalts. Damit Ihnen schnell geholfen wird, übernehmen wir selbstverständlich auch die Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle.

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?